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Streckenplanung und Gestaltung
by MX Passion
Strecken- und Hausordnung
Privatgelände – Betreten nur zu den Öffnungszeiten gestattet
Vor dem Befahren der Cross-Strecke hat sich jeder Teilnehmer zwecks Anmeldung beim Betreiber oder dessen Mitarbeiter zu melden und den
Haftungsausschluß zu unterzeichnen
Die Nutzung der Cross-Strecke erfolgt durch den Teilnehmer auf eigene Gefahr
Die Lautstärke von 94 dB darf von den Fahrzeugen nicht überschritten werden, Die dB-Messung erfolgt durch ein Schallpegelmeßgerät der Klasse T2
Die Strecke darf nur von 8 Fahrern gleichzeitig genutzt werden. Bei mehr als 8 Fahrern wird eine zeitliche Begrenzung im Intervall von ca.
30 Minuten festgelegt, eventuell die Trennung zwischen Motorradfahrern und Quadfahrern
Die Cross-Strecke ist ausschließlich in der vorgegebenen Fahrtrichtung zu befahren. Bei langsam- und Ausfahrten ist unbedingt auf den
nachfolgenden Verkehr zu achten.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Helm und Schutzkleidung zu tragen.
Das Betreten der Cross-Strecke während des Fahrbetriebes ist strengstens untersagt und wird notfalls mit einer Strafe von 100,00 Euro belegt.
Die Fahrzeuge der Teilnehmer sind im Fahrerlager zu parken
Das Betanken der Fahrzeuge ist nur aus den dafür vorgesehenen Kanistern gestatten .Beim Betanken ist eine benzin- u. ölbeständige Matte
unterzulegen.
Den Anweisungen des Geländebetreibers und deren Mitarbeiter ist ausnahmslos Folge zu leisten
Bei Zuwiderhandlungen wird ein Hausverbot ausgesprochen, notfalls wird ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet.
Sondermüll, wie Ölflaschen, Reifen o.ä. sind vom Teilnehmer wieder mitzunehmen und dürfen nicht auf dem Gelände verbleiben
Eltern haften für ihre Kinder
Hunde sind an der Leine zu führen
Haftungsverzicht